Kinderreisepass

Kinderreisepass

Beschreibung:
Seit dem 01. November 2007 ist der Kinderreisepass sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind selbst unterschreiben.

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil. Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein.

Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden. Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de

 

Gebühren:

  • Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 EUR
  • Verlängerung und Änderung (Anpassung der Größe, Augenfarbe oder des Lichtbildes) des Kinderreisepasses: 6,00 EUR


Benötigte Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des/der Antragsteller/s
  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Bürgerservice der Bundesdruckerei)
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder der alte Kinderausweis des Kindes
  • ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de

Frau Eger
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
 meldebehoerde(at)oberkraemer.de

 

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