Beschreibung:
Seit dem 01. November 2007 ist der Kinderreisepass sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind selbst unterschreiben.
Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil. Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (z. B. USA) anerkannt werden. Nähere Auskünfte über die Einreisebestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de
Frau Eger
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
meldebehoerde(at)oberkraemer.de
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