Hundesteuer Festsetzung

Zuständige Stelle(n)

SB Steuern

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständige Mitarbeiter

Frau Franziska Mücke
Telefon 03304 3932-16
Telefax 03304 3932-39

Frau Melanie Schulz
Telefon 03304 3932-48
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Formulare