Kommunalwahlvorschlag Änderung, Änderung von Wahlvorschlägen Kommunalwahlen

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Oberhavel - Stabsbereich Kommunalaufsicht, Kreistag, Wahlen

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Zuständiger Mitarbeiter

Team Kommunalaufsicht, Kreistag, Wahlen

Volltext

Bereits eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der Wahlvorschläge (48. Tag vor der Wahl) geändert werden. Das betrifft die Benennung weiterer Bewerber, die Änderung der Reihenfolge der Bewerber oder die Streichung von einzelnen Bewerbern.

Bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge können Wahlvorschläge verändert werden.

Bis zur Zulassung des Wahlvorschlages durch den zuständigen Wahlausschuss kann der Wahlvorschlag auch zurückgenommen werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenfrei

Bearbeitungsdauer

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Fristen

Ein Wahlvorschlag kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (66. Tag vor der Wahl) bzw. bis zur Entscheidung über die Zulassung des Wahlvorschlages (58. Tag vor der Wahl) geändert werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

03.02.2026

Zuständigkeit

Örtliche Wahlleitung, Kreiswahlleitung