Sonstige Stadtplanungen

Standortkriterien für Potentialflächen zur Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 08.12.2022 entsprechend der Empfehlung des Arbeitskreises Freiflächen Photovoltaik vom 06.10.2022 die Standortkriterien für Potentialflächen zur Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen, die nunmehr in der Gemeinde Oberkrämer Anwendung finden.
Diese Potentialflächen wurden zur besseren Übersichtlichkeit grafisch dargestellt und können in der Karte angeschaut werden.
Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in großräumigen Landschaftsschutzgebieten:

Richtlinien zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB (Bau-Turbo)
Durch weitreichende Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) ist der sogenannte „Bau-Turbo“ in Kraft getreten. Für die Anwendung des Bau-Turbos ist, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erforderlich. Die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde darf nicht willkürlich getroffen werden. Es ist im Einzelfall zu begründen, ob das jeweilige Bauvorhaben mit den städtebaulichen Vorstellungen der Gemeinde im Einklang steht.

Landschaftsplan der Gemeinde Oberkrämer
Der Landschaftsplan der Gemeinde Oberkrämer existiert seit 2001 und diente als Grundlage des damaligen Flächennutzungsplanes. Der Landschaftsplan ist ein eigenständiger Fachplan. Aufgabe es Landschaftsplanes ist es, die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den gesamten Planungsraum darzustellen.
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4 Biotoptypenkartierung Bärenklau
4 Biotoptypenkartierung Bötzow
4 Biotoptypenkartierung Eichstädt
4 Biotoptypenkartierung Marwitz
4 Biotoptypenkartierung Neu-Vehlefanz
4 Biotoptypenkartierung Schwante
4 Biotoptypenkartierung Vehlefanz
8 Entwicklungskonzept Bärenklau
8 Entwicklungskonzept Eichstädt
8 Entwicklungskonzept Neu-Vehlefanz