FAQ

An- und Ummeldung

Wenn Sie in die Gemeinde Oberkrämer ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anzumelden oder umzumelden. Die Anmeldung/Ummeldung muss persönlich erfolgen.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Wohnungsgeberbestätigung (diese erhalten Sie auch ausgefüllt vom Vermieter oder Eigentümer der Wohnung)

  • Geburtsurkunde (bei Anmeldung eines Kindes)

  • Heiratsurkunde / Nachweis über Namensführung (falls zutreffend)

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung durch Dritte (z. B. per Vollmacht) ist nicht möglich – Sie müssen persönlich vorsprechen.

Bauantrag

Beschreibung:

Genehmigungsbehörde für Bauanträge ist der Landkreis Oberhavel.

Beglaubigung von Kopien

Beschreibung:
Eine beglaubigte Kopie bestätigt öffentlich, dass eine Abschrift bzw. Kopie vollständig mit dem Original (Urschrift) übereinstimmt. Sie sagt jedoch nicht, ob das Original echt oder gültig ist.

 

Was kann nicht beglaubigt werden?
Folgende Dokumente dürfen wir im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigen:

  • Standesamtliche Urkunden wie Geburts-, Heirats‑ oder Abstammungsurkunden

  • Schriftstücke, die gesetzlich nur von Gerichten oder Notaren beglaubigt werden dürfen (z. B. Kaufverträge, Erbscheine, Grundbuchauszüge)

Benötigte Unterlagen:

  • Das Original des Dokuments

  • Eine Kopie davon

Gebühren:
Für die Beglaubigung einer Abschrift fällt eine Gebühr von 2,00 € pro Seite an.

Beglaubigung von Unterschriften

Beschreibung:
Wenn Sie möchten, dass eine Unterschrift offiziell anerkannt wird, können wir sie beglaubigen. Das geht jedoch nur, wenn Sie die Unterschrift in der Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollziehen oder sie dort als Ihre eigene anerkennen.

 

Gebühr:
Für die Beglaubigung einer Unterschrift erheben wir eine Gebühr von 3,00 €.

Benötigte Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

Gut zu wissen:

  • Sie müssen persönlich erscheinen, damit wir sicherstellen können, dass die Unterschrift echt ist.

  • Prüfen Sie, ob besondere Bedingungen gelten (z. B. wenn die Unterschrift für ein bestimmtes Amt oder eine Behörde bestimmt ist).

Lagerfeuer (offenes Feuer)

Beschreibung:
Nach dem Landesimmissionsschutzrecht ist das Abbrennen von Stoffen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können. Insbesondere das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten.

 

Ein Lagerfeuer kann dennoch unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei abgebrannt werden:

  • es ist ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz zu verbrennen (keine Gartenabfälle oder behandeltes Holz)

  • das Feuer darf einen Durchmesser und eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten

  • es ist ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand einzuhalten

  • der Grundstückeigentümer muss sein Einverständnis mit dem Lagerfeuer erklären

Bei anhaltender Trockenheit und starkem Wind empfiehlt es sich, kein Feuer zu entzünden. Das Holzfeuer sollte nie unbeaufsichtigt sein und es sollten ausreichend Löschmittel bereitgestellt werden.

Führerschein

Führerschein beantragen/umtauschen

 

Sie können in unserem Einwohnermeldeamt folgende Führerschein-Anträge abgeben:

  • Ersterteilung

  • Erweiterung (z. B. zusätzliche Klassen)

  • Verlängerung

  • Neuerteilung

  • Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein

  • Internationaler Führerschein

Ablauf:

  • Den Antrag zur Ersterteilung erhalten Sie in der Fahrschule.

  • Zur Antragstellung müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen – ein postalischer Antrag ist nicht möglich.

  • Minderjährige erscheinen bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Gut zu wissen:

  • Die Fristen für den Pflichtumtausch (alte Führerscheine auf EU-Kartenmodell) finden Sie auf der Seite des Landkreises Oberhavel.

  • Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Fristen und Anforderungen.

Gebühren:

  • Ersterteilung: ab 43,40 €

  • Umtausch alter Führerschein in den neuen EU-Karten-Führerschein: 24,00 €

  • Internationaler Führerschein: 16,30 €
    Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag der Fahrschule

  • aktuelles Foto

  • ggf. Ihren alten Führerschein

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

  • Erste-Hilfe-Kurs Nachweis

Führungszeugnis

Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)

 

Beschreibung:
Ein Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung aus dem Bundeszentralregister, die Auskunft darüber gibt, ob jemand strafrechtlich verurteilt wurde.


Jede Person ab dem 14. Geburtstag, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Oberkrämer meldebehördlich registriert ist, kann ein Führungszeugnis beantragen. 

Beantragung:

Mögliche Verwendungszwecke für das Führungszeugnis:

  • Für private Zwecke:
    Das Führungszeugnis, das Sie beantragen, wird Ihnen direkt und sicher per Post nach Hause geschickt.

  • Zur Vorlage bei einer Behörde:
    Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird es direkt an die von Ihnen angegebene Behörde gesendet. Bitte achten Sie darauf, die vollständige Anschrift der Behörde korrekt anzugeben. Außerdem ist es wichtig, bei der Antragstellung im Einwohnermeldeamt das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck zu nennen, damit dieser auf dem Antrag vermerkt werden kann.

  • Erweitertes Führungszeugnis (seit 1. Mai 2010):
    Dieses spezielle Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie in Einrichtungen arbeiten, in denen Kinder und Jugendliche leben und/oder, betreut werden, gepflegt oder wohnen.

Gebühren:
Die Gebühr beträgt 13,00 € für ein normales Führungszeugnis.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Angabe, ob das Zeugnis privat oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

  • Zur Vorlage bei einer Behörde benötigen Sie zusätzlich die vollständige Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen des Empfängers

Hinweise:

  • Ein Führungszeugnis darf nicht per E-Mail oder Fax verschickt werden – es wird postalisch an Sie oder direkt an eine Behörde versandt.

  • Sie können Antrag und Auswertung nicht durch Dritte erledigen lassen (keine Vollmacht).

  • Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer – es hängt von der akzeptierenden Stelle ab, wie "alt" ein Zeugnis sein darf.

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskünft online beantragen

Fundsachen

Beschreibung:
Eine Fundsache ist eine vom Eigentümer verlorene Sache. Keine Fundsachen sind absichtlich vom Eigentümer abgestellte oder entsorgte Sachen, z. B. schrottreife Fahrräder, alte Möbelstücke (Sperrmüll) usw. Diese Sachen sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.

Die Fundsachen werden mindestens sechs Monate aufbewahrt. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht von Eigentümern abgeholt, werden sie den Findern ausgehändigt(§ 973 BGB: Eigentumserwerb) oder, wenn diese auf ihr Recht des Eigentumserwerbs verzichtet haben (§ 976 BGB: Eigentumserwerb der Gemeinde), versteigert

 

Gebühren:
Bei einem Wert des Aufbewahrungsgegenstandes:

  • unter 25 € gebührenfrei

  • über 25 € gebührenpflichtig

Benötigte Unterlagen:
Das Fundbüro benötigt für die korrekte Zuordnung und Herausgabe eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit).

Fundtiere

Beschreibung:
Fundtiere sind unverzüglich beim Ordnungsamt zu melden.

 

Schildkröte

Die Schildkröte wurde in der Kalenderwoche 34 im Ortsteil Bötzow gefunden.

 

Schildkröte

Geburtsurkunde

Geburtsurkunde (Personenstandsurkunde)

 

Beschreibung:
Für Geburten im Bereich der Gemeinde Oberkrämer (Geburtsort Oberkrämer) ist das Standesamt Hennigsdorf zuständig.

Ältere Geburtsurkunden, für Geburten in den ehemaligen Gemeinden, die heute die Gemeinde Oberkrämer bilden, sind entweder beim Standesamt Kremmen oder beim Standesamt Velten erhältlich.

Gewerbezentralregisterauskunft

Beschreibung:
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland geführt und gespeichert. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen u. ä.

Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig.

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei natürlichen Personen im Einwohnermeldeamt, bei juristischen Personen im Gewerbeamt.

 

Gebühren:
Bearbeitungsgebühr: 13,00 EUR

Benötigte Unterlagen:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Lohnsteuerkarte

Beschreibung:
Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sind seit dem 01.01.2011 ausschließlich die Finanzämter zuständig.

Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt Oranienburg.

Meldebescheinigung

Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung)

 

Beschreibung:
In bestimmten Situationen verlangen Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung. 

Beispiele hierfür sind:

  • Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse

  • Beantragung von Sozialleistungen

  • Nachweis des Wohnsitzes für Verträge oder Anmeldungen

Eine Meldebescheinigung bestätigt Ihren aktuellen Wohnsitz und enthält folgende Angaben:

  • Name, Vorname, Doktorgrad

  • Geburtsdatum und -ort

  • Staatsangehörigkeit

  • Familienstand

  • Aktuelle Anschrift

  • Einzugsdatum

Sie können die Meldebescheinigung direkt bei uns im Einwohnermeldeamt beantragen.

 

Gebühren:
Die Gebühr für die Ausstellung einer Meldebescheinigung beträgt 6,00 €.

Benötigte Unterlagen:
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Melderegisterauskunft

Beschreibung:
Jeder Bürger, der in Oberkrämer gemeldet ist, kann persönlich Auskunft über die zu seiner Person im Melderegister gespeicherten Daten erhalten. Für Auskünfte über andere Personen wird zwischen zwei Arten entschieden:

1. Einfache Melderegisterauskunft
Diese enthält folgende Informationen:

  • Familienname und Vorname

  • Doktorgrad

  • Aktuelle Anschrift

  • Hinweis, ob die Person innerhalb der letzten 5 Jahre verstorben ist

2. Erweiterte Melderegisterauskunft
Diese wird nur bei glaubhafter Nachweisung eines berechtigten Interesses erteilt und umfasst zusätzlich zu den Angaben der einfachen Auskunft:

  • Tag und Ort der Geburt

  • Frühere Vor- und Familiennamen

  • Familienstand (beschränkt auf Angaben, ob verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft; außerdem Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners)

  • Staatsangehörigkeit

  • Frühere Anschriften

  • Tag des Ein- und Auszugs

  • Gesetzlicher Vertreter

  • Sterbetag und -ort

Wichtig: Auskünfte über andere Personen werden ausschließlich auf schriftliche Anfrage erteilt.

 

Gebühren:

  • Auskünfte aus dem Melderegister, die Ihre eigene Person betreffen: kostenfrei

  • Einfache Melderegisterauskunft über Dritte: 10,00 €

  • Erweiterte Melderegisterauskunft über Dritte (bei Nachweis eines berechtigten Interesses): 12,00 €

Ordnungsbehördliche Hundeanmeldung

Beschreibung:
Im Gebiet der Gemeinde Oberkrämer gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Brandenburg (Hundh V) vom 16.06.2004.


Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung, ist ein Hund, mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg, unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.

 

Gebühren:
Für die Erteilung eines Negativzeugnisses nach § 8 Abs. 3 HundehV ist eine Gebühr in Höhe von 70 Euro zu entrichten.

Benötigte Unterlagen:
Ein anzeigepflichtiger Hund ist dauerhaft mit einem Mikrochip - Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen, sowie ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) des Halters ist vorzulegen. Außerdem ist die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe und Chipnummer) mitzuteilen. Ein Formular dazu erhalten Sie in der örtlichen Ordnungsbehörde oder hier auf der Homepage unter Downloads/Formulare.

Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Bbg. HundehV vom 16.06.2004

Personalausweis

Beschreibung:
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.

Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.

Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.

Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de

 

Gebühren:

  • Antragstellende Person ab 24 Jahren 46,00 Euro (10 Jahre gültig)

  • Antragstellende Person unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
    Bundesweite Erhöhung der Gebühren für neue Personalausweise seit 7. Februar 2026 gem. Beschlusses des Bundesrates vom 30.01.2026. Dieser Schritt erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten bei der Bundesdruckerei.

  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweis-Funktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahren: gebührenfrei

  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro

  • Erstmalig bei Abholung: Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei

  • Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6,00 Euro

  • Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei

  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

  • Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro

Benötigte Unterlagen:

  1. für die Erstbeantragung: die Geburtsurkunde

  2. ein digitales Lichtbild in Form eines QR-Codes (im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Oberkrämer können ebenfalls digitale Fotos angefertigt werden)  

  3. der alte Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder

  4. der Kinderausweis/Kinderreisepass oder

  5. der Reisepass

Reisepass

Derzeit muss bei Beantragung eines Reisepasses mit einer Bearbeitungszeit von 4–6 Wochen gerechnet werden!

 

Beschreibung:
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Die Beantragung des Reisepasses sollte ca. 4 Wochen vor dem erstmaligen Gebrauch erfolgen.

Fingerabdrücke sollen ab 6 Jahren im Reisepass gespeichert werden. Wird ein Reisepass für ein Kind ab 10 Jahre beantragt, muss das Kind eigenhändig unterschreiben. Möchte ein Jugendlicher unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:

Express-Reisepass: 
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei zu erhalten (Express-ePass).


Für Vielreisende: es gibt einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für amtliche Vermerke enthalten.
 

Gebühren:

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig): 37,50 EUR

  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig): 70,00 EUR

  • Express-ePass: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 69,50 EUR

  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 102,00 EUR

  • ePass 48 Seiten: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 59,50 EUR

  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 82,00 EUR

  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

Benötigte Unterlagen:

  • ein digitales Lichtbild in Form eines QR-Codes (im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Oberkrämer können ebenfalls digitale Fotos angefertigt werden)

  • gültiger Personalausweis, bisheriger Reisepass/Kinderreisepass

Verlorene/gestohlene Ausweispapiere

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

 

Beschreibung:
Bei Verlust von Ausweispapieren ist eine Verlustanzeige im Einwohnermeldeamt zu erstellen und neue Papiere sind zu beantragen.

  • Bei Diebstahl muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

  • Das Wiederauffinden der Papiere ist bitte dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.