Antrag Kinderkrankengeld 2021

Antrag Kinderkrankengeld 2021

Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise

Um Eltern in der Corona-Zeit besser zu unterstützen, wurde der Anspruch auf Kinderkrankentage verdoppelt und ausgeweitet. Demnach wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2022 pro Elternteil von 10 auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.

Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese finden Sie hier als Anlage oder unter www.bmfsfj.de/musterbescheinigung

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld/164976

Musterbescheinigung

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständige Sachbearbeiterinnen:

Frau Forduhn
Raum 2.19
 03304 3932-51
lena.forduhn(at)oberkraemer.de

Frau Müller
Raum 2.19
 03304 3932-31
franziska.mueller(at)oberkraemer.de


Öffnungszeiten:
Montag:
09:00-12:00 Uhr


Dienstag:
09:00-12:00 Uhr und
13:00-18:00 Uhr


Donnerstag:
09:00-12:00 Uhr und
13:00-16:00 Uhr

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