Beschreibung:
Eine beglaubigte Kopie bestätigt öffentlich, dass eine Abschrift bzw. Kopie vollständig mit dem Original (Urschrift) übereinstimmt. Sie sagt jedoch nicht, ob das Original echt oder gültig ist.
Was kann nicht beglaubigt werden?
Folgende Dokumente dürfen wir im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigen:
Standesamtliche Urkunden wie Geburts-, Heirats‑ oder Abstammungsurkunden
Schriftstücke, die gesetzlich nur von Gerichten oder Notaren beglaubigt werden dürfen (z. B. Kaufverträge, Erbscheine, Grundbuchauszüge)
Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de
Frau Brosche
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
meldebehoerde(at)oberkraemer.de
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