amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Zuständige Stelle(n)
Einwohnermeldeamt
Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Zuständige Mitarbeiter
Frau Melanie Adler
03304 3932-62
03304 3932-39Frau Theresa Brosche
03304 3932-12
03304 3932-39Frau Barbara Jüstel
03304 3932-36
03304 3932-39
Volltext
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Keine Gebühren gelten nach erfolgreicher Prüfung bei einer online Anmeldung
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes

