Seniorenbeauftragte

  Seniorenbeauftragte für Oberkrämer Frau Laatsch  

Mein Name ist Kerstin Laatsch. Ich lebe seit 2007 im Ortsteil Vehlefanz der Gemeinde Oberkrämer.

Am 1. März 2018 wurde ich von der Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer zur Seniorenbeauftragten berufen. Am 13. Februar 2025 wurde ich von der Gemeindevertretung für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren in diesem Ehrenamt bestätigt.

 

In unserer Gemeinde leben 3.935  Senioren (ab 60 Jahre – Stand  Februar 2025)

        
Aufgaben des Seniorenbeauftragten

  • ist Ansprechpartner für Senioren und Angehörige in der Gemeinde

  • vertritt und äußert Forderungen und Nöte sowie Bedürfnisse der älteren Bevölkerung gegenüber den kommunalen Verwaltungen und der Politik (vernetzende Wirkung)

  • bietet Sprechstunden an oder gewährleistet auf andere Weise ihre Erreichbarkeit

  • arbeitet bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Seniorenangelegenheiten mit der Gemeinde zusammen

  • kooperiert mit den sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie ortsansässigen Vereinen

  • setzt sich für eine generationsübergreifende Arbeit in den Vereinen ein

  • unterstützt Initiativgruppen vor Ort ( z. B. Organisation von Besuchsdiensten usw. )

  • arbeitet eng mit dem Seniorenbeirat sowie sozialen Einrichtungen zusammen

  • führt Seniorenspaziergänge durch die Gemeinde und Ortsteile, um mögliche Barrieren bzw. Probleme zu sensibilisieren

  • leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Seniorinnen und Senioren

  • kann im Bereich Gesundheit und Soziales Präventionsangebote machen, Kontakte zu Pflegeeinrichtungen herstellen, bei der kommunalen Sozialplanung mitwirken und unterstützen, vermittelnd tätig sein und vieles mehr

Aufgaben, die von einer Seniorenbeauftragten nicht wahrgenommen werden dürfen:

  • Aufgaben der professionellen sowie praktischen Altenhilfe dürfen von ihnen selbst nicht wahrgenommen werden, sondern sie vermitteln die entsprechenden Dienstleistungen weiter an die Senioren und Angehörige

  • Rechtsberatung

Vernetzung/Kooperation der Seniorenbeauftragten 
die Seniorenbeauftragte soll kooperieren:

  • mit dem Seniorenbeirat des Landkreises

  • mit Seniorenbeauftragten anderer Gemeinden und Städte (Treffen, Weiter- und Fortbildung, gemeinsame Aktionen und mehr)

  • mit – insbesondere sozialen – Dienstleistern in der Gemeinde

  • mit allen für die verantwortlichen Stellen in der Gemeinde

  • mit Behindertenbeauftragten

  • mit politischen Verantwortlichen

  • mit Pfarreien

  • mit Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und deren Leitern

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

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