Seniorenbeauftragte
Mein Name ist Kerstin Laatsch. Ich lebe seit 2007 im Ortsteil Vehlefanz der Gemeinde Oberkrämer.
Am 1. März 2018 wurde ich von der Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer zur Seniorenbeauftragten berufen. Am 13. Februar 2025 wurde ich von der Gemeindevertretung für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren in diesem Ehrenamt bestätigt.
In unserer Gemeinde leben 3.935 Senioren (ab 60 Jahre – Stand Februar 2025)
Aufgaben des Seniorenbeauftragten
ist Ansprechpartner für Senioren und Angehörige in der Gemeinde
vertritt und äußert Forderungen und Nöte sowie Bedürfnisse der älteren Bevölkerung gegenüber den kommunalen Verwaltungen und der Politik (vernetzende Wirkung)
bietet Sprechstunden an oder gewährleistet auf andere Weise ihre Erreichbarkeit
arbeitet bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Seniorenangelegenheiten mit der Gemeinde zusammen
kooperiert mit den sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie ortsansässigen Vereinen
setzt sich für eine generationsübergreifende Arbeit in den Vereinen ein
unterstützt Initiativgruppen vor Ort ( z. B. Organisation von Besuchsdiensten usw. )
arbeitet eng mit dem Seniorenbeirat sowie sozialen Einrichtungen zusammen
führt Seniorenspaziergänge durch die Gemeinde und Ortsteile, um mögliche Barrieren bzw. Probleme zu sensibilisieren
leistet Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Seniorinnen und Senioren
kann im Bereich Gesundheit und Soziales Präventionsangebote machen, Kontakte zu Pflegeeinrichtungen herstellen, bei der kommunalen Sozialplanung mitwirken und unterstützen, vermittelnd tätig sein und vieles mehr
Aufgaben, die von einer Seniorenbeauftragten nicht wahrgenommen werden dürfen:
Aufgaben der professionellen sowie praktischen Altenhilfe dürfen von ihnen selbst nicht wahrgenommen werden, sondern sie vermitteln die entsprechenden Dienstleistungen weiter an die Senioren und Angehörige
Rechtsberatung
Vernetzung/Kooperation der Seniorenbeauftragten
die Seniorenbeauftragte soll kooperieren:
mit dem Seniorenbeirat des Landkreises
mit Seniorenbeauftragten anderer Gemeinden und Städte (Treffen, Weiter- und Fortbildung, gemeinsame Aktionen und mehr)
mit – insbesondere sozialen – Dienstleistern in der Gemeinde
mit allen für die verantwortlichen Stellen in der Gemeinde
mit Behindertenbeauftragten
mit politischen Verantwortlichen
mit Pfarreien
mit Jugendlichen, der Jugendsozialarbeit und deren Leitern

