FAQ
An- und Ummeldung
Wenn Sie in die Gemeinde Oberkrämer ziehen oder innerhalb der Gemeinde umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Einwohnermeldeamt anzumelden oder umzumelden. Die Anmeldung/Ummeldung muss persönlich erfolgen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung (diese erhalten Sie auch ausgefüllt vom Vermieter oder Eigentümer der Wohnung)
Geburtsurkunde (bei Anmeldung eines Kindes)
Heiratsurkunde / Nachweis über Namensführung (falls zutreffend)
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung durch Dritte (z. B. per Vollmacht) ist nicht möglich – Sie müssen persönlich vorsprechen.
Bauantrag
Beschreibung:
Genehmigungsbehörde für Bauanträge ist der Landkreis Oberhavel.
Beglaubigung von Kopien
Beschreibung:
Eine beglaubigte Kopie bestätigt öffentlich, dass eine Abschrift bzw. Kopie vollständig mit dem Original (Urschrift) übereinstimmt. Sie sagt jedoch nicht, ob das Original echt oder gültig ist.
Was kann nicht beglaubigt werden?
Folgende Dokumente dürfen wir im Einwohnermeldeamt nicht beglaubigen:
Standesamtliche Urkunden wie Geburts-, Heirats‑ oder Abstammungsurkunden
Schriftstücke, die gesetzlich nur von Gerichten oder Notaren beglaubigt werden dürfen (z. B. Kaufverträge, Erbscheine, Grundbuchauszüge)
Benötigte Unterlagen:
Das Original des Dokuments
Eine Kopie davon
Gebühren:
Für die Beglaubigung einer Abschrift fällt eine Gebühr von 2,00 € pro Seite an.
Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung:
Wenn Sie möchten, dass eine Unterschrift offiziell anerkannt wird, können wir sie beglaubigen. Das geht jedoch nur, wenn Sie die Unterschrift in der Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollziehen oder sie dort als Ihre eigene anerkennen.
Gebühr:
Für die Beglaubigung einer Unterschrift erheben wir eine Gebühr von 3,00 €.
Benötigte Unterlagen:
Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Gut zu wissen:
Sie müssen persönlich erscheinen, damit wir sicherstellen können, dass die Unterschrift echt ist.
Prüfen Sie, ob besondere Bedingungen gelten (z. B. wenn die Unterschrift für ein bestimmtes Amt oder eine Behörde bestimmt ist).
Lagerfeuer (offenes Feuer)
Beschreibung:
Nach dem Landesimmissionsschutzrecht ist das Abbrennen von Stoffen im Freien untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können. Insbesondere das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten.
Bei anhaltender Trockenheit und starkem Wind empfiehlt es sich, kein Feuer zu entzünden. Das Holzfeuer sollte nie unbeaufsichtigt sein und es sollten ausreichend Löschmittel bereitgestellt werden.
Führerschein
Führerschein beantragen/umtauschen
Sie können in unserem Einwohnermeldeamt folgende Führerschein-Anträge abgeben:
Ersterteilung
Erweiterung (z. B. zusätzliche Klassen)
Verlängerung
Neuerteilung
Umtausch des alten Führerscheins in den neuen EU-Kartenführerschein
Internationaler Führerschein
Ablauf:
Den Antrag zur Ersterteilung erhalten Sie in der Fahrschule.
Zur Antragstellung müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vorsprechen – ein postalischer Antrag ist nicht möglich.
Minderjährige erscheinen bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Gut zu wissen:
Die Fristen für den Pflichtumtausch (alte Führerscheine auf EU-Kartenmodell) finden Sie auf der Seite des Landkreises Oberhavel.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über Fristen und Anforderungen.
Gebühren:
Ersterteilung: ab 43,40 €
Umtausch alter Führerschein in den neuen EU-Karten-Führerschein: 24,00 €
Internationaler Führerschein: 16,30 €
Benötigte Unterlagen:Ausgefüllter Antrag der Fahrschule
aktuelles Foto
ggf. Ihren alten Führerschein
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Erste-Hilfe-Kurs Nachweis
Führungszeugnis
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
Beschreibung:
Ein Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung aus dem Bundeszentralregister, die Auskunft darüber gibt, ob jemand strafrechtlich verurteilt wurde.
Jede Person ab dem 14. Geburtstag, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Oberkrämer meldebehördlich registriert ist, kann ein Führungszeugnis beantragen.
Beantragung:
Online über das Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ - Service-Center-Führungszeugnis), wenn Ihr Ausweis die Online-Ausweisfunktion aktiviert hat. (BfJ - Führungszeugnis - Führungszeugnis)
Persönlich in unserem Einwohnermeldeamt (eine Vertretung ist nicht möglich). In diesem Fall leiten wir den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter.
Mögliche Verwendungszwecke für das Führungszeugnis:
Für private Zwecke:
Das Führungszeugnis, das Sie beantragen, wird Ihnen direkt und sicher per Post nach Hause geschickt.Zur Vorlage bei einer Behörde:
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird es direkt an die von Ihnen angegebene Behörde gesendet. Bitte achten Sie darauf, die vollständige Anschrift der Behörde korrekt anzugeben. Außerdem ist es wichtig, bei der Antragstellung im Einwohnermeldeamt das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck zu nennen, damit dieser auf dem Antrag vermerkt werden kann.Erweitertes Führungszeugnis (seit 1. Mai 2010):
Dieses spezielle Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie in Einrichtungen arbeiten, in denen Kinder und Jugendliche leben und/oder, betreut werden, gepflegt oder wohnen.
Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskünft online beantragen
Fundsachen
Beschreibung:
Eine Fundsache ist eine vom Eigentümer verlorene Sache. Keine Fundsachen sind absichtlich vom Eigentümer abgestellte oder entsorgte Sachen, z. B. schrottreife Fahrräder, alte Möbelstücke (Sperrmüll) usw. Diese Sachen sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.
Die Fundsachen werden mindestens sechs Monate aufbewahrt. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht von Eigentümern abgeholt, werden sie den Findern ausgehändigt(§ 973 BGB: Eigentumserwerb) oder, wenn diese auf ihr Recht des Eigentumserwerbs verzichtet haben (§ 976 BGB: Eigentumserwerb der Gemeinde), versteigert
Fundtiere
Beschreibung:
Fundtiere sind unverzüglich beim Ordnungsamt zu melden.
Schildkröte
Die Schildkröte wurde in der Kalenderwoche 34 im Ortsteil Bötzow gefunden.

Geburtsurkunde
Geburtsurkunde (Personenstandsurkunde)
Beschreibung:
Für Geburten im Bereich der Gemeinde Oberkrämer (Geburtsort Oberkrämer) ist das Standesamt Hennigsdorf zuständig.
Ältere Geburtsurkunden, für Geburten in den ehemaligen Gemeinden, die heute die Gemeinde Oberkrämer bilden, sind entweder beim Standesamt Kremmen oder beim Standesamt Velten erhältlich.
Gewerbezentralregisterauskunft
Beschreibung:
Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Hier werden nicht sämtliche Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland geführt und gespeichert. Vielmehr enthält es Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen u. ä.
Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhalten Sie bei natürlichen Personen im Einwohnermeldeamt, bei juristischen Personen im Gewerbeamt.
Lohnsteuerkarte
Beschreibung:
Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sind seit dem 01.01.2011 ausschließlich die Finanzämter zuständig.
Bitte wenden Sie sich an das Finanzamt Oranienburg.
Meldebescheinigung
Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung)
Beschreibung:
In bestimmten Situationen verlangen Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung.
Beispiele hierfür sind:
Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse
Beantragung von Sozialleistungen
Nachweis des Wohnsitzes für Verträge oder Anmeldungen
Eine Meldebescheinigung bestätigt Ihren aktuellen Wohnsitz und enthält folgende Angaben:
Name, Vorname, Doktorgrad
Geburtsdatum und -ort
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Aktuelle Anschrift
Einzugsdatum
Sie können die Meldebescheinigung direkt bei uns im Einwohnermeldeamt beantragen.
Melderegisterauskunft
Beschreibung:
Jeder Bürger, der in Oberkrämer gemeldet ist, kann persönlich Auskunft über die zu seiner Person im Melderegister gespeicherten Daten erhalten. Für Auskünfte über andere Personen wird zwischen zwei Arten entschieden:
1. Einfache Melderegisterauskunft
Diese enthält folgende Informationen:
Familienname und Vorname
Doktorgrad
Aktuelle Anschrift
Hinweis, ob die Person innerhalb der letzten 5 Jahre verstorben ist
2. Erweiterte Melderegisterauskunft
Diese wird nur bei glaubhafter Nachweisung eines berechtigten Interesses erteilt und umfasst zusätzlich zu den Angaben der einfachen Auskunft:
Tag und Ort der Geburt
Frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (beschränkt auf Angaben, ob verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft; außerdem Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners)
Staatsangehörigkeit
Frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszugs
Gesetzlicher Vertreter
Sterbetag und -ort
Wichtig: Auskünfte über andere Personen werden ausschließlich auf schriftliche Anfrage erteilt.
Ordnungsbehördliche Hundeanmeldung
Beschreibung:
Im Gebiet der Gemeinde Oberkrämer gilt die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden des Landes Brandenburg (Hundh V) vom 16.06.2004.
Nach der Brandenburgischen Hundehalterverordnung, ist ein Hund, mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder einem Gewicht von mindestens 20 kg, unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Personalausweis
Beschreibung:
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses sind.
Zur Antragstellung muss der Ausweisbewerber persönlich erscheinen.
Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten.
Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de
Gebühren:
Antragstellende Person ab 24 Jahren 46,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Bundesweite Erhöhung der Gebühren für neue Personalausweise seit 7. Februar 2026 gem. Beschlusses des Bundesrates vom 30.01.2026. Dieser Schritt erfolgte im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten bei der Bundesdruckerei.Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweis-Funktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahren: gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
Erstmalig bei Abholung: Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): 6,00 Euro
Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
Benötigte Unterlagen:
für die Erstbeantragung: die Geburtsurkunde
ein digitales Lichtbild in Form eines QR-Codes (im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Oberkrämer können ebenfalls digitale Fotos angefertigt werden)
der alte Personalausweis, auch wenn er ungültig ist, oder
der Kinderausweis/Kinderreisepass oder
der Reisepass
Reisepass
Derzeit muss bei Beantragung eines Reisepasses mit einer Bearbeitungszeit von 4–6 Wochen gerechnet werden!
Beschreibung:
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Die Beantragung des Reisepasses sollte ca. 4 Wochen vor dem erstmaligen Gebrauch erfolgen.
Fingerabdrücke sollen ab 6 Jahren im Reisepass gespeichert werden. Wird ein Reisepass für ein Kind ab 10 Jahre beantragt, muss das Kind eigenhändig unterschreiben. Möchte ein Jugendlicher unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
Express-Reisepass:
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei zu erhalten (Express-ePass).
Für Vielreisende: es gibt einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für amtliche Vermerke enthalten.
Verlorene/gestohlene Ausweispapiere
Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere
Beschreibung:
Bei Verlust von Ausweispapieren ist eine Verlustanzeige im Einwohnermeldeamt zu erstellen und neue Papiere sind zu beantragen.
Bei Diebstahl muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Das Wiederauffinden der Papiere ist bitte dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.

