Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

Zuständige Stelle(n)

SB Objektverwaltung

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständige Mitarbeiter

Frau Emma Geschke
Telefon 03304 3932-28
Telefax 03304 3932-39

Frau Tiffany Leuschel
Telefon 03304 3932-40
Telefax 03304 3932-39

Frau Laura Scharn
Telefon 03304 3932-61
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Erforderliche Unterlagen

Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Benutzungsgebühr

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.

Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.

Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.

Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Stadt Bernau bei Berlin

Fachlich freigegeben am

01.10.2025

Zuständigkeit

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

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