Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Zuständige Stelle(n)

SB Friedhofswesen

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Emma Geschke
Telefon 03304 3932-28
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Ein Grab auf einem Friedhof kann nicht gekauft werden. Sie können nur das Nutzungsrecht für eine ausgewählte Grabstätte über einen bestimmten Zeitraum kostenpflichtig erwerben. Dieses Recht kann auch ein Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag bei der Friedhofsverwaltung einholen.

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Die Nutzungsdauer kann auf Antrag verlängert werden, wenn die Friedhofssatzung dies vorsieht.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung bzw. erfahren Sie von Ihrem Bestattungsunternehmen.

Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen

Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. bei Ihrem Bestattungsunternehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Fristen

Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte muss spätestens vor der Bestattung beantragt werden. Wenn die kommunale Friedhofssatzung das zulässt, kann es auch vor Eintritt eines Todesfalls eingeräumt werden.

Formulare/Schriftformerfordernis

schriftlicher Antrag

Zuständigkeit

kommunale Friedhofsverwaltung

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Sprache. Deutsch

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