Mittagsverpflegung an Schulen

Zuständige Stelle(n)

SB Schule

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Stefanie Ullmann
Telefon 03304 3932-30
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Für das Aufwachsen und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat eine gesunde, regelmäßige und ausgewogene Ernährung eine wichtige Bedeutung. Einige Schulen in Brandenburg bieten ihren Schülern ein warmes Mittagessen zum Beispiel im Rahmen eines Ganztagsschulangebots an. 

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Auskunft zur Kostenbeteiligung erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt bzw. der Schule.

Eltern mit mehreren Kindern, die am Essensangebot teilnehmen, zahlen in der Regel einen ermäßigten Beitrag.

Einkommensschwache Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschüsse, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Hier werden die Kosten für ein Mittagessen vollständig erstattet.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes.

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