Daten der Handwerksrolle Übermittlung als Einzelauskunft

Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam

Adresse
Ahornstraße 18
14482 Potsdam

Volltext

Eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

- Antrag

- Berechtigtes Interesse

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen des berechtigten Interesses geprüft und bei dessen Vorliegen die Einzelauskunft erteilt.

Bearbeitungsdauer

unverzüglich

Fristen

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

22.08.2019

Zuständigkeit

Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO)

Örtlich: § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

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Sprache. Deutsch

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