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Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
03304 3932-29
03304 3932-39Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden