Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung

Zuständige Stelle(n)

SB Ordnungsamt

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Jenny Sengstock
Telefon 03304 3932-29
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.

Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständigkeit

Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden

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Sprache. Deutsch

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