Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Zuständige Stelle(n)
Einwohnermeldeamt
Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Zuständige Mitarbeiter
Frau Melanie Adler
03304 3932-62
03304 3932-39Frau Theresa Brosche
03304 3932-12
03304 3932-39Frau Barbara Jüstel
03304 3932-36
03304 3932-39Wahlen
Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Sabine Großmann
03304 3932-52
03304 3932-39
Volltext
Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Rechtsgrundlage(n)
- Brandenburgisches KommunalwahlgesetzHier: § 11 BbgKWahlG
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise, Reisepass
- Vordruck „Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Voraussetzungen
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Verfahrensablauf
Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.
Bearbeitungsdauer
sofort bis wenige Tage
Fristen
Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr
Formulare/Schriftformerfordernis
Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)
Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter
Weiterführende Informationen
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 23
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeit
kreisfreie Stadt;
amtsfreie Gemeinde;
Amt;
Verbandsgemeinde

