Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

Zuständige Stelle(n)

Einwohnermeldeamt

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständige Mitarbeiter

Frau Melanie Adler
Telefon 03304 3932-62
Telefax 03304 3932-39

Frau Theresa Brosche
Telefon 03304 3932-12
Telefax 03304 3932-39

Frau Barbara Jüstel
Telefon 03304 3932-36
Telefax 03304 3932-39

Wahlen

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Sabine Großmann
Telefon 03304 3932-52
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise, Reisepass
  • Vordruck „Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

Voraussetzungen

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Verfahrensablauf

Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.

Bearbeitungsdauer

sofort bis wenige Tage

Fristen

Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr

Formulare/Schriftformerfordernis

Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)

Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter

Weiterführende Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 23

Fachlich freigegeben am

24.04.2020

Zuständigkeit

kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

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Sprache. Deutsch

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