Änderung der Betreuungszeit für eine Kindertageseinrichtung

Zuständige Stelle(n)

SB Kita

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständige Mitarbeiter

Frau Jana Lehmann
Telefon 03304 3932-51
Telefax 03304 3932-39

Frau Franziska Müller
Telefon 03304 3932-31
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Wenn Sie die Betreuungszeit für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) ändern möchten, müssen Sie dies beim Träger beantragen. Eine Änderung der Betreuungszeit kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn sich Ihre berufliche/familiäre Situation verändert.
Der Träger der Kindertagesstätte prüft zunächst Ihren Anspruch.
Längere Betreuungszeiten werden in der Regel gewährleistet, wenn die familiäre Situation des Kindes dies erforderlich macht und sie vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) genehmigt sind. Der entsprechende Bescheid vom Jugendamt ist beim Träger der Kindertageseinrichtung vorzulegen. Sie erhalten daraufhin vom Träger der Kindertageseinrichtung eine schriftliche Bestätigung der geänderten Betreuungszeit (in Form einer Vertragsänderung oder in Form eines neuen Elternbeitragsbescheides).

Rechtsgrundlage(n)

gültige Elternbeitragssatzung der jeweiligen Kommune

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Änderung der Betreuungszeit (schriftlich oder elektronisch)

Voraussetzungen

Die Änderung der Betreuungszeit erfordert einen triftigen Grund, welchen Sie im Antrag, falls notwendig, erläutern müssen. Die Kommune kann diesbezüglich Nachweise fordern.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bei einer Veränderung der Betreuungszeit wird auch der Elternbeitrag neu berechnet. Demzufolge erhalten die Sorgeberechtigten einen Änderungsbescheid des Elternbeitrages.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Änderung der Betreuungszeit beim Träger der Kindertageseinrichtung. Der Träger prüft Ihren Anspruch. Besteht ein Anspruch, veranlasst der Träger die Anpassung der Betreuungszeit.

Fristen

Die Anpassung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich, sofern der Anspruch vorliegt.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Erhöhung der Betreuungszeit ist zeitnah möglich, sofern ein Rechtsanspruch vorliegt. Eine Reduzierung der Betreuungszeit ist zum nächsten Monat möglich.

Fachlich freigegeben durch

Stadt Wittenberge

Fachlich freigegeben am

20.02.2025

Zuständigkeit

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Ansprechpunkt

Träger der Kindertageseinrichtung (Kitaverwaltung)

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Sprache. Deutsch

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