Flächennutzungsplan

Die Bekanntmachung über die Wirksamkeit des geänderten Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberkrämer erfolgte am 11.03.2022 im Amtsblatt der Gemeinde Oberkrämer.


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Schwante, Sommerswalde, Neu-Schwante, Vehlefanz, Bärenklau, Eichstädt

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Klein-Ziethen, Neu-Vehlefanz, Wolfslake, Krämerwald, Neu-Schwante
Verfahrensvermerke

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Marwitz, Bötzow, Krämerwald Ost
Maßnahmen Natur und Landschaft

Geänderter Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberkrämer - Teil 1/2 Begründung

Geänderter Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberkrämer mit den Ortsteilen Schwante, Vehlefanz, Bärenklau, Eichstädt, Marwitz, Bötzow und Neu-Vehlefanz Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg gemäß §5 BauGB - Teil 1/2 Begründung Dezember 2020 Mit Einarbeitung der Erfüllung der Auflagen und Maßgaben der Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplanes Oberkrämer, AZ 521010-03801 /2021/vs, vom 24.08.2021; die Einarbeitungen sind kursiv geschrieben sowie punktiert unterstrichen Die Rechtsgrundlagen und der Verfahrensstand der kommunalen Bauleitplanungen wurden redaktionell aktualisiert.

Geänderter Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberkrämer - Teil 2/2 Umweltbericht

Geänderter Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberkrämer mit den Ortsteilen Schwante, Vehlefanz, Bärenklau, Eichstädt, Marwitz, Bötzow und Neu-Vehlefanz Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg gemäß §5 BauGB - Teil 2/2 Umweltbericht Dezember 2020 Mit Einarbeitung der Erfüllung der Auflagen und Maßgaben der Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplanes Oberkrämer, AZ 521010-03801 /2021/vs, vom 24.08.2021; die Einarbeitungen sind kursiv geschrieben sowie punktiert unterstrichen Die Rechtsgrundlagen und der Verfahrensstand der kommunalen Bauleitplanungen wurden redaktionell aktualisiert.

Anlage zum FNP Oberkrämer – Dezember 2020

Anlage zum FNP Oberkrämer – Dezember 2020 Auszüge aus der Planzeichnung mit Hervorhebung von Bereichen mit Änderungen gegenüber dem Bestand mit Einarbeitung der Erfüllung der Auflagen und Maßgaben der Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplanes Oberkrämer, AZ 521010-03801 /2021/vs, vom 24.08.2021 (Bearbeitungsstand 09.11.2021)

Zusammenfassende Erklärung gemäß §10(4) BauGB zum geänderten Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberkrämer

Änderung zum Flächennutzungsplan

Wenn eine Entwicklung eines Bebauungsplanes aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) nicht möglich ist, können gem. § 8 (3) BauGB mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der FNP aufgestellt, geändert oder ergänzt werden.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren innerhalb der Entwicklung eines Bebauungsplanes und ist vor Erlangen der Rechtskraft der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

1. Änderung im Zuge des B-Planes Nr. 56-2016 "Gewerbegebiet Wansdorfer Chaussee"

 

2. Änderung im Zuge des B-Planes Nr. 80-2021 "Wohngebiet am Schäferweg"

Anpassung zum Flächennutzungsplan

Anpassung zum Flächennutzungsplan

Gemäß § 13a (2) 2. BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.

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