Schwer-Behinderten-Ausweis

Ein Ausweis für Menschen mit Behinderung.

Der Ausweis zeigt:
Eine Person hat eine Behinderung.

Der Ausweis heißt:
Schwer-Behinderten-Ausweis.

Menschen mit Behinderung
können einen Ausweis bekommen.
Dafür müssen sie einen Antrag stellen.
Stellen Sie den Antrag nicht bei der Gemeinde Oberkrämer.

Das Landes-Amt für Soziales und Versorgung prüft den Antrag.
Sie können den Antrag im Internet ausfüllen.
Danach können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben.
Den Antrag finden Sie hier. (in Alltags-Sprache)

Den Antrag müssen Sie dem
Landes-Amt für Soziales und Versorgung geben.

Das Landes-Amt prüft:

  • Welche Behinderung haben Sie?
     Behinderungen sind sehr unterschiedlich.

  • Wie stark ist die Behinderung?
    Das nennt man: Grad der Behinderung.
    Die Abkürzung dafür ist: GdB.
    Der Grad ist eine Zahl.
    Die Zahl ist zwischen 20 und 100.

  • Ist der Grad 50 oder mehr?
    Dann bekommen Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis.

Schwerbehindertenausweis

Vorteile mit dem Ausweis
Mit dem Ausweis für Menschen mit Behinderung
bekommen Sie Vorteile.

Zum Beispiel:

  • Schutz vor Kündigung
    Sie haben einen besonderen Schutz.
    Ihr Chef kann Sie nicht einfach entlassen.

  • Sie müssen weniger Steuern zahlen.

  • Sie haben 5 Tage mehr Urlaub.

  • Manchmal zahlen Sie weniger Geld.
    Zum Beispiel für:
    - Kino
    - Zoo
    - Museum

 

Rechts-Grundlagen
Für den Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9 oder SGB IX

Gesetz

Wenn Sie Fragen haben,
rufen Sie das Landes-Amt an:
Telefon-Service: 03 55 - 28 93 80 0

Oder Sie fragen unseren Behinderten-Beauftragten
Herrn Ostwald.
Wählen Sie die Telefon-Nummer 01 51 - 24 28 62 49

Telefon

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