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Tote Biene liegt auf dem Boden

Amerikanische Faulbrut in Liebenwalde ausgebrochen


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17.07.2025

Pressemitteilung vom Landkreis Oberhavel (16.07.2025)

Sperrbezirk in einem Umkreis von einem Kilometer eingerichtet / Seuche kann zum Absterben ganzer Bienenvölker führen

In einem Bienenstock in Liebenwalde ist die Bienenseuche Amerikanische Faulbrut entdeckt worden. Es wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer festgelegt, der von der Liebenwalder Schleuse bis zur B 167 in der Ortslage Liebenwalde reicht.

Den ausgewachsenen Bienen schadet der Erreger erst einmal nicht. Wie die Bezeichnung Amerikanische Faulbrut vermuten lässt, werden die Larven der Bienen befallen. Sie werden von dem hochansteckenden Bakterium zersetzt. „Alle Bienenhalterinnen und Bienenhalter im Sperrbezirk müssen die Anzahl und Standorte ihrer Bienenvölker jetzt melden, so dass unsere Tierärzte die Stände kostenfrei auf den Erreger untersuchen können“, sagt Nancy Klatt, Dezernentin für Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz. „Nur so kann die Seuche effektiv bekämpft werden, was uns sehr wichtig ist, weil die Tiere wichtig für das Ökosystem und die Landwirtschaft insgesamt sind. Wichtig ist es deshalb auch, wildlebende Bienen zu untersuchen.“ Hinweise auf unbetreute Bienenstände, verlassene Bienenwohnungen oder Nisthöhlen wildlebender Honigbienen können ebenfalls unter veterinaeramt(at)oberhavel.de gemeldet werden.

Aus dem Sperrbezirk dürfen Bienenstöcke und Bienen – tot oder lebendig – nicht entfernt werden. Bienenvölker in das Gebiet zu bringen, Veranstaltungen mit Bienen oder der Transport von Waben, Honig und weiterverarbeiteten Produkten aus den Sperrbezirk ist untersagt. Das gilt auch für Wachs, Futtervorräte und Geräte für die Haltung. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche, die bei ungehinderter Verbreitung ein Massensterben von Bienenvölkern auslösen kann. Wenn wir nicht einschreiten, kann sich der Erreger immer weiter ausbreiten. Es kann zu einem Massensterben kommen.

Für den Menschen ist die Amerikanische Faulbrut ungefährlich. Der Honig kann bedenkenlos gegessen werden.

Die Amerikanische Faulbrut
Nur die Bienenlarven infizieren sich über Sporen eines Bakteriums (Paenibacillus larvae), die zum Tod führen. Nach dem Tod verwandelt sich die Brut in eine gelbbraune, immer dunkler werdende, gummiartige und stark fadenziehende Masse. Daneben sind löchrige, eingesunkene Zelldeckel und ein lückenhaftes Brutnest weitere Anzeichen des Befalls mit dem Bakterium. Im aktuellen Fall handelt es sich um den AFB Genotyp ERIC I. Bei dieser Form sind die geschilderten Symptome häufig gut sichtbar ausgeprägt. Hygienemaßnahmen am Bienenstand sind unerlässlich, da der Erreger über Jahre im Boden oder in alten Bienenhäusern überleben kann und so eine kontinuierliche Ansteckungsquelle darstellt.

Nach der Bienenseuchenverordnung besteht eine Meldepflicht für das Halten von Bienen, um ansteckende Krankheiten insgesamt einzudämmen oder Ausbrüche zu verhindern. Imkerinnen und Imker müssen einen geplanten Umzug ihrer Bienenvölker immer beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises melden. Anschließend wird eine Seuchenfreiheitsbescheinigung beziehungsweise eine Wandergenehmigung ausgestellt, die die Seuchenfreiheit des Bestandes attestiert. Zusätzlich muss an jedem Bienenstand ein Schild mit Namen, Adresse und der Anzahl der Bienenvölker in deutlich lesbarer und witterungsbeständiger Schrift angebracht sein.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung und der aktuell geltende Sperrkreis sind unter www.oberhavel.de/Öffentliche-Bekanntmachungen zu finden.

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