Führungszeugnis

Führungszeugnis

Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)

Beschreibung:
Ein Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung aus dem Bundeszentralregister, die Auskunft darüber gibt, ob jemand strafrechtlich verurteilt wurde.
Jede Person ab dem 14. Geburtstag, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Oberkrämer meldebehördlich registriert ist, kann ein Führungszeugnis beantragen. 

Beantragung:


Mögliche Verwendungszwecke für das Führungszeugnis:

  • Für private Zwecke:
    Das Führungszeugnis, das Sie beantragen, wird Ihnen direkt und sicher per Post nach Hause geschickt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde:
    Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, wird es direkt an die von Ihnen angegebene Behörde gesendet. Bitte achten Sie darauf, die vollständige Anschrift der Behörde korrekt anzugeben. Außerdem ist es wichtig, bei der Antragstellung im Einwohnermeldeamt das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck zu nennen, damit dieser auf dem Antrag vermerkt werden kann.
  • Erweitertes Führungszeugnis (seit 1. Mai 2010):
    Dieses spezielle Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie in Einrichtungen arbeiten, in denen Kinder und Jugendliche leben und/oder, betreut werden, gepflegt oder wohnen.

Gebühren:
Die Gebühr beträgt 13,00 € für ein normales Führungszeugnis.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe, ob das Zeugnis privat oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird
  • Zur Vorlage bei einer Behörde benötigen Sie zusätzlich die vollständige Anschrift der Behörde sowie das Aktenzeichen des Empfängers

Hinweise:

  • Ein Führungszeugnis darf nicht per E-Mail oder Fax verschickt werden – es wird postalisch an Sie oder direkt an eine Behörde versandt.
  • Sie können Antrag und Auswertung nicht durch Dritte erledigen lassen (keine Vollmacht).
  • Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer – es hängt von der akzeptierenden Stelle ab, wie "alt" ein Zeugnis sein darf.

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de

Frau Brosche
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
 meldebehoerde(at)oberkraemer.de

 

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