Beschreibung:
Ein Führungszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung aus dem Bundeszentralregister, die Auskunft darüber gibt, ob jemand strafrechtlich verurteilt wurde.
Jede Person ab dem 14. Geburtstag, sofern Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Oberkrämer meldebehördlich registriert ist, kann ein Führungszeugnis beantragen.
Beantragung:
Mögliche Verwendungszwecke für das Führungszeugnis:
Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de
Frau Brosche
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
meldebehoerde(at)oberkraemer.de
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