Ehrenamtliche Schiedsperson (w/m/d)
Bewerbungsfrist ist der 27.03.2026
Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Sie muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht besitzen. Die Schiedsperson soll ferner in der Gemeinde bekannt sein, Autorität besitzen und den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen begegnen.
Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und vom Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.