Gaststättengewerbe Anzeige

Zuständige Stelle(n)

SB Gewerbe

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Yasmin Eliyo
Telefon 03304 3932-65
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns, die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen und die Betriebsart anzugeben. Zudem ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholischer Getränke anzubieten.

Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.

  • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
  • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

- bei Anzeige durch eine natürliche Person: nach Zeitaufwand, mindestens 36,60 €

- bei Anzeige durch eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter: nach Zeitaufwand, mindestens 66,00 €; für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter erhöht sich die Gebühr nach Zeitaufwand, mindestens um 18,00 €

- beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 12,00 €

Fristen

Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Fachlich freigegeben am

12.08.2020

Zuständigkeit

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden, § 1 Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung (BbgGastGZV)

Onlinedienste

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

Hintergrund­farbe

Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung