Hundesteuerersatzmarke beantragen

Zuständige Stelle(n)

SB Steuern

Adresse
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständige Mitarbeiter

Frau Franziska Mücke
Telefon 03304 3932-16
Telefax 03304 3932-39

Frau Melanie Schulz
Telefon 03304 3932-48
Telefax 03304 3932-39

Volltext

Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.

Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.

Erforderliche Unterlagen

unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen

Voraussetzungen

Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.

Fristen

Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Ihr Hund in der Öffentlichkeit keine Hundesteuermarke trägt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann je nach Einzelfallprüfung mit einem Bußgeld geahndet werden.

Fachlich freigegeben durch

Fontanestadt Neuruppin

Fachlich freigegeben am

19.12.2024

Zuständigkeit

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit
Sprache. Deutsch

Vor­eingestellte Profile

Schrift

Schrift­größe

100%

Zeilen­abstand

150%

Wort­abstand

100%

Zeichen­abstand

100%

Textausrichtung

Kontrast und Farb­schwäche

Kontraste

Farbschwäche

Farben

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Text­farbe

Link­farbe

Überschrift­farbe

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung