Aktuelles

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Plakat des LEADER Förderprogramms

2. Aufruf Kleinprojekte


Aktuelles
15.12.2025

LEADER-Regionalbudget


Die LAG Obere Havel e.V. startet am 15.12.2025 die zweite Auswahlrunde für Kleinprojekte von Aktiven und Engagierten lokaler Initiativen (Regionalbudget). Interessenten reichen ihre Projekte bis zum 25.03.2026 ein. Die Umsetzung und Abrechnung soll 2026 erfolgen.

Unterstützt werden das Engagement und die Zusammenarbeit von Akteuren in den Orten der LEADER-Region für Projekte, die dem Gemeinwohl dienen und zum besseren Miteinander im Ort beitragen.

Voraussetzungen für eine Förderung über das Regionalbudget sind neben ggf. notwendigen Genehmigungen und dem Vorhandensein des Eigenanteils vor allem das Engagement und die aktive Mitgestaltung der Menschen, die das Vorhaben umsetzen wollen.

Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt (siehe RES Kap. 6.2.3, S. 60), bewertet die LAG die Projekte nach folgenden fünf Kriterien:
• Das Projekt nutzt der dörflichen Gemeinschaft und leistet einen Beitrag zur lokalen Entwicklung.
• Kinder/Jugendliche beteiligen sich aktiv an der Umsetzung des Projektes.
• Die Zusammenarbeit im Dorf wird verbessert.
• Das Projekt bereichert das kulturelle Leben im Ort.
• Das Projekt leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.

Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Obere Havel e.V. Interessierte können ihre Projektbewerbung bis zum Stichtag 25.03.2026 beim Regionalmanagement der LAG unter ile-treffoberhavel@web.de einreichen. Voraussichtlich im Mai 2026 wird die LAG die Vorhaben anhand der Projektauswahl-kriterien (siehe Kasten rechts) bewerten und damit über die Aufnahme der Kleinprojekte in den Aktionsplan für das Jahr 2026 entscheiden.

Sollte das bereitgestellte Budget ausgeschöpft werden, entscheidet bei gleicher Punktzahl von Projekten das Los.

Wer kann einen Antrag stellen?
• gemeinnützige Vereine/ Verbände/ Stiftungen
• Kleinprojektträger muss in der LEADER-Region ansässig sein und die Umsetzung des Kleinprojektes muss im ländlichen Raum der LEADER-Region erfolgen
• maximal ein Antrag pro Kleinprojektträger
• bei Budgetausschöpfung werden Erstantragsteller Wiederholungsantragstellern bevorzugt Welche Förderkonditionen gelten?
• kleinvolumige Vorhaben (investive und nicht-investive Projekte) mit förderfähigen Gesamtkosten von 3.000 Euro bis maximal 10.000 Euro (brutto)
• Förderung von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (das sind mind. 2.400 Euro bis maximal 8.000 Euro)
• die Projektträger gehen in Vorleistung


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