Bekanntmachungen

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 der Gemeinde Oberkrämer

Die Zuständigkeit für die Lärmplanung liegt gemäß § 47e BImSchG und nach Brandenburgischem Landesrecht bei den Gemeinden. Damit ist auch die Festlegung von Maßnahmen in das Ermessen der Gemeinden gestellt.

Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen in Kenntnis zu setzen.

Da es zur Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit keine gesetzlichen Regelungen gibt, bestimmen dies die Gemeinden selbst.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 20. Dezember 2023 wird in der Gemeinde Oberkrämer im Zeitraum vom 8. März 2024 bis 5. April 2024 erfolgen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann in der Gemeindeverwaltung Oberkrämer – Bürgersaal – Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

eingesehen werden.

Am 21. März 2024 findet ab 19:00 Uhr zu diesem Thema eine Einwohnerversammlung im Bürgersaal der Gemeindeverwaltung statt.

Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan können bei der Gemeinde Oberkrämer bis zum 5. April 2024 eingereicht werden.


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB – frühzeitige Bürgerbeteiligung – zum Bebauungsplan Nr. 86/2023 „Solarpark Bötzow“ im OT Bötzow und die damit verbundene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oberkrämer.







Bekanntmachung Ansitzdrückjagden im Krämerforst


Öffentliche Bekanntmachung

(Teil-)Umstufung der Kreisstraße (K) 6522 in der Gemeinde Oberkrämer im Ortsteil Schwante


Bekanntmachung

des Wasser- und Bodenverbands „GHHK–HK–HS“

Öffentliche Bekanntmachung

Verbandsschau (Gewässerschau) 2023

Bekanntmachung

des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg

Mit Wirkung vom 01. Mai 2022 werden auf der Grundlage des § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Landesstraße L 17 - Dorfstraße (von Bäckerei Plentz bis Groß Ziethen) in der Gemeinde Oberkrämer und der Stadt Kremmen sowie die Landesstraße L 161 - Burgwall, Perwenitzer Chaussee zu Kreisstraßen abgestuft.

Verantwortlich für den Bau, die Unterhaltung und den Straßenzustand ist dann der Landkreis Oberhavel als sog. Träger der Straßenbaulast.




Information zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

03304 3932-0
03304 3932-39
 info(at)oberkraemer.de

Bankverbindung:
Deutsche Kreditbank in Potsdam
IBAN:
DE89 1203 0000 0000 4004 99
BIC: BYLADEM1001

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