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Dreieckiges Warnschild mit Ausrufezeichen

Allgemeinverfügung


Aktuelles
27.06.2025

1. 
Der nachfolgend aufgeführte Sperrbereich im Gebiet der Gemeinde Oberkrämer ist am Mittwoch, dem 2. Juli 2025 von allen sich dort aufhaltenden Personen bis 9:00 Uhr zu verlassen.

Der Sperrbereich umfasst ein Gebiet, dessen Außengrenzen – bedingt durch eine Munitionssprengung am gleichen Tag im Bereich Schmiedeweg in Oberkrämer – wie folgt festgelegt sind: Karte des Sperrbereichs

2. 
Nach 9:00 Uhr am 2. Juli 2025 ist es allen unberechtigten Personen untersagt, den oben genannten Sperrbereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten.

Rechtsgrundlagen:
§§ 1, 3, 4, 5, 13, 14, 15, 18 und 19 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) vom 
21. August 1996 GVBl. /96 [Nr. 21], S. 266 in der zurzeit gültigen Fassung.

3.
Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird hiermit angeordnet.

Rechtsgrundlagen:
§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I  S. 686) in der zurzeit gültigen Fassung.

4.
Für den Fall der Nichtachtung der Ziffern 1 oder 2 drohe ich die Anwendung des unmittelbaren Zwangs an.

Rechtsgrundlagen:
§§ 27 Abs. 2 Nr. 4, 18 Abs. 2 und 34 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVG BB) vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13, [Nr. 18]) in der zurzeit gültigen Fassung.

5.
Zutritt zu dem aufgeführten Sperrbereich haben nur die vom KMBD bzw. der Gemeinde Oberkrämer beauftragten Fachfirmen, die an der Evakuierung und Sprengung beteiligten Personen, sowie die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung, und von der Einsatzleitung beauftragte Personen.

Begründung
Im Bereich Schmiedeweg auf dem Flurstück 3683-764 der Gemarkung Oberkrämer wurde Weltkriegsmunition gefunden, die durch den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) am Mittwoch, dem 2. Juli 2025 entschärft wird. Da diese nicht transportfähig ist wird der KMBD eine kontrollierte Sprengung vor Ort durchführen. Da es jederzeit zu ungewollten Detonationen kommen kann, die wiederum lebensgefährliche Verletzungen der sich in der Nähe aufhaltenden Personen verursachen können, empfiehlt der KMBD die Räumung des gefährdeten Bereichs.
Die Gemeinde Oberkrämer ist gemäß §§ 1, 3, 5 OBG die sachlich und örtlich zuständige Behörde, die aufgrund des § 13 OBG tätig wird. Danach kann sie die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr abzuwehren.
Der gefährdete Bereich wird hiermit als Sperrkreis festgelegt. Durch Ordnungskräfte der Gemeinde Oberkrämer und der Polizei wird kontrolliert und sichergestellt, dass alle Personen den Sperrkreis verlassen. Anweisungen dieser Ordnungskräfte sind Folge zu leisten.
Die besondere Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ziffern 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird wie folgt begründet:
Es besteht die gegenwärtige Gefahr der unkontrollierten Detonation. Durch die besondere Anordnung der sofortigen Vollziehung (Ziffer 3 dieser Allgemeinverfügung) ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit des unmittelbaren Zwanges gegeben. 

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Oberkrämer, der Bürgermeister, Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung haben Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann zu beachten ist, wenn Widerspruch oder Klage erhoben wird. 
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32 in 14449 Potsdam, die aufschiebende Wirkung wiederherstellen. Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung kann bei der Gemeinde Oberkrämer gemäß § 80 
Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) beantragt werden. 

Hochachtungsvoll
im Auftrag

Dirk Eger
Leiter Bau- und Ordnungsamt


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