Neue Grabnutzungsgebühren für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Oberkrämer
Alle drei Jahre müssen die Gebühren der Friedhöfe neu kalkuliert werden, diese Vorgehensweise schreibt der Gesetzgeber gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg vor.
Daher ergeben sich die unten stehenden veränderten Gebühren, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten und für den Zeitraum von 2026 bis 2028 gelten.
Kosten für den Erwerb einer Grabstelle:
Einzelgrabstelle | 558,06 € |
Doppelgrabstelle | 783,04 € |
hügellose Reiheneinzelgrabstelle | 1.149,88 € |
Urnengrabstelle | 268,86 € |
hügellose Reihenurnengrabstelle | 563,71 € |
Urnengemeinschaftsanlage | 480,46 € |
Dementsprechend verändern sich auch die Gebühren für die Verlängerung der jeweiligen Grabstelle.
Kosten für die Verlängerung einer Grabstelle um 1 Jahr:
Einzelgrabstelle | 27,90 € |
Doppelgrabstelle | 39,15 € |
Urnengrabstelle | 17,92 € |
hügellose Reiheneinzelgrabstelle | 57,49 € |