Das Wort "News" mit Kreide auf einer Tafel geschrieben

Neuberechnung der Elternbeiträge 2024


Hort Krämer Kids, Krämer Kids, Pippi Langstrumpf, Storchennest, Traumzauberbaum, Villa der kleinen Frösche, Zum lustigen Bärenvölkchen, Zwergenland
17.01.2024

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrter Personensorgeberechtigte,

gemäß § 9 der zurzeit gültigen Kitasatzung der Gemeinde Oberkrämer und § 2a KitaG erfolgt mindestens einmal jährlich eine Einkommensprüfung. Grundlage der Berechnung des Elternbeitrages ist bis 31.12.2024 das Beitragsentlastungpaket des Landes Brandenburg.

Bitte reichen Sie die beigefügte Erklärung zum Elterneinkommen sowie entsprechende Nachweise per Mail (franziska.mueller(at)oberkraemer.de oder lena.forduhn(at)oberkraemer.de) oder per Post bis zum 29. Februar 2024 bei der Gemeindeverwaltung, Sachgebiet Kita, ein.

Besuchen mehrere Kinder eine Einrichtung in der Gemeinde Oberkrämer, muss die Einkommenserklärung nur einmal abgegeben geben.

Sollte Ihr Kind nach § 17a beitragsbefreit sein, weil es im vorletzten oder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung ist, muss keine Erklärung eingereicht werden.

Soweit wir von Ihnen keine Unterlagen erhalten, erfolgt eine Beurteilung nach Aktenlage. Insbesondere die Ihre Einkünfte schmälernden Ausgabenpositionen sind dann unter Umständen nicht vollständig. Wenn Sie sich aktuell im Höchstsatz befinden und diesen auch weiterhin zahlen wollen, reicht hier eine kurze Information per Mail oder per Telefon.

Mit freundlichen Grüßen

S. Otterburg
Fachdienstleitung Bildung und Jugend

Gemeinde Oberkrämer

Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer

Zuständige Sachbearbeiterinnen:

Frau Forduhn
Raum 2.19
 03304 3932-51
lena.forduhn(at)oberkraemer.de

Frau Müller
Raum 2.19
 03304 3932-31
franziska.mueller(at)oberkraemer.de


Öffnungszeiten:
Montag:
09:00-12:00 Uhr


Dienstag:
09:00-12:00 Uhr und
13:00-18:00 Uhr


Donnerstag:
09:00-12:00 Uhr und
13:00-16:00 Uhr

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