Beschreibung:
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. Die Beantragung des Reisepasses sollte ca. 4 Wochen vor dem erstmaligen Gebrauch erfolgen.
Fingerabdrücke sollen ab 6 Jahren im Reisepass gespeichert werden. Wird ein Reisepass für ein Kind ab 10 Jahre beantragt, muss das Kind eigenhändig unterschreiben. Möchte ein Jugendlicher unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt:
Express-Reisepass:
Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei zu erhalten (Express-ePass).
Für Vielreisende: es gibt einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für amtliche Vermerke enthalten.
Vorläufiger Reisepass:
Ihnen wird ein vorläufiger Reisepass ausgestellt, wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie einen Pass kurzfristig benötigen und die Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines Expresspasses nicht mehr möglich ist. Der vorläufige Reisepass ist in der Regel ein Jahr gültig.
Eichstädt
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
Ansprechpartnerin:
Frau Jüstel
Raum 1.02
03304 3932-36
03304 3932-39
barbara.juestel(at)oberkraemer.de
Frau Eger
Raum 1.03
03304 3932-12
03304 3932-39
meldebehoerde(at)oberkraemer.de
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