Anordnungsbeschluss Vereinfachte Flurbereinigung Schnelle Havel- Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Das Landesamt für Ländliche ENtwicklung, Landwirtschaft und Flurneuprdnung, Dienstsitz Prenzlau ordent gemäß § 86 Abs. 1, 2 Nr. 2 und 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die vereinfachte Flurbereinigung Schnelle Havel, Verf.-Nr. 500125, an.
Ergänzend erfolgt die Auslegung des Bschlusses mit Gründen, Gebietskarte und Flurstücksliste durch Veröffentlichung im Internet unter https://b9g.de/schnelle-havel.